Sportbootführerschein Binnen

Inhaber des Sportbootführerscheins sparen die Kosten für den „Charterschein“ – Wenn sich genug Interessenten finden, so können wir Kurse dafür anbieten.

Es gibt Anbieter bei denen der „Sportbootführerschein Binnen“ innerhalb von 2 Tagen + Prüfung erworben werden kann.

Die folgenden Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. Die aktuellen Bestimmungen können sich geändert haben – erkundigen Sie sich nach aktuellen Informationen.

Bei dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche)[1] und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.

Voraussetzungen und Erwerb:

Allgemein

  • Lebensalter: mindestens 14 Jahre (Segel)/mindestens 16 Jahre (Motor)
  • Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperlich und geistig geeignet)
  • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
  • Lichtbild (38 x 45 mm)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Prüfungen

  • Theorie: A – Allgemeiner Teil: Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Seemannschaft, Wetterkunde; B – Sonderteil Antriebsmaschine (nur bei Motor); C – Sonderteil Segeln (nur bei Segel)
  • Praxis: Manöver und Knotenkunde (dieser Prüfungsteil entfällt, wenn der Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz des Sportbootführerscheins See ist)

Seit 1. Mai 2012 gilt für den Theorieteil ein Fragenkatalog bestehend aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln. Von den insgesamt 300 Fragen umfassenden Katalog entsprechen die Basisfragen denen des Sportbootführerscheins See.

Aus dem Katalog sind 15 verschiedene Fragebögen á jeweils 30 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Motor, 15 weiter verschiedene Fragebögen á 25 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Segeln, sowie zusätzlich 15 verschiedene Fragebögen á 7 Fragen für die Ergänzungprüfung Segeln zum Sportbootführerschein Binnen unter Motor gebildet, von denen in der Prüfung entsprechend ein Satz zu bearbeiten ist. Es handelt sich um Multiple-Choice Antwortwortmöglichkeiten mit einer Auswahl von 4 Antworten, wovon jeweils nur eine richtig ist.

Die zur Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit beträgt 45 Minuten für die Prüfung nur unter Motot (maximal 6 Falschantworten), 60 Minuten für die Prüfung unter Motor und Segeln (maximal 8 Falschantworten), sowie 15 Minuten für die Zusatzprüfung unter Segeln alleine, wenn der Sportbootführerschein unter Motor schon vorhanden ist (max. 2 Falschantworten). Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen auf vorherigen Antrag möglich; eine mündliche Nachprüfung wie im unten stehend alten Prüfungsverfahren nicht möglich.[2]

Bis 1. Mai 2012 und für in einer Übergangsregelung (Bewerber, die sich bis einschließlich 30.4.2012 zum Prüfungstermin bis 31.7. 2012 anmelden, können auf Antrag nach dem alten Verfahren geprüft werden. Auch eine einmalige eine Wiederholung nach 30.4.2012 bleibt möglich.) war unten stehende Regelung gültig: Die theoretische Prüfung ist schriftlich, allerdings kann eine mündliche Prüfung nachgeschaltet werden, wenn bei der schriftlichen Prüfung die erforderliche Punkteanzahl knapp verfehlt wurde. Der bundeseinheitliche Fragenkatalog wird vom Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben und enthält 495 Fragen und Modellantworten. Aus diesen werden die offiziellen Prüfungsbögen mit unterschiedlichen Kombinationen zusammengestellt. Die Gliederung besteht aus dem Teilbereich A mit insgesamt 45 erreichbaren Punkten (bei 30-35 Punkten wird mündlich nachgeprüft, weniger als 30 Punkte gilt als nicht bestanden), dem Teilbereich B mit insgesamt 15 erreichbaren Punkten (mündliche Nachprüfung bei 10-11 Punkten, weniger als 10 Punkte gilt als nicht bestanden) und dem Teilbereich C mit insgesamt 30 erreichbaren Punkten (mündliche Nachprüfung bei 20-23 Punkten, weniger als 20 Punkte gilt als nicht bestanden). Die einzelnen Fragen werden mit 1 bis 3 Punkten bewertet.

Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern (Ab- und Anlegen, Wende, Halse, Boje über Bord mit Q-Wende, ggf. Beidrehen und Segel setzen/bergen), Fahren von verschiedenen Kursen zum Wind und seemännische Knoten (Achtknoten, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Kreuzknoten, einfacher und doppelter Schotstek, Palstek, Stopperstek, Webeleinstek, Belegen auf einer Klampe mit Kopfschlag).

Beide Teile der Prüfung (Theorie und Praxis) können sowohl zusammen als auch separat abgelegt werden, sofern sie nicht länger als 12 Monate auseinanderliegen.

Quelle: wikipedia.de, Seite „Sportbootführerschein Binnen“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. Juli 2012, 13:54 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sportbootf%C3%BChrerschein_Binnen&oldid=104778139 (Abgerufen: 3. Juli 2012, 09:01 UTC)