Angeln in Brandenburg und Mecklenburg

Angeln in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Bedingungen sind regelmäßig Änderungen unterworfen. Im Allgemeinen (Stand 2015) gilt:

  • die allgemeine Erlaubnis (Fischereischein = Sachkundenachweis oder einen „Touristenfischereischein“ bzw. Angelkarte Touristenfischereischein gilt nur für Friedfischangeln)
  • die Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers (das ist z.B. der Fischer oder Eigentümer des jeweiligen Gewässers)
  • Sachkentnis: (Zitat:) „Die bisher erfolgreich umgesetzte Regelung basiert darauf, dass sich der betreffende Bürger bzw. Angler die erforderlichen Grundkenntnisse selbständig aneignet. …“ weiterführende Informationen dazu: Broschüre Friedfischangeln ohne Fischereischein 5. Auflage / 2015 als PDF

Unsere Empfehlung: Tom’s Angelwelt in Zehdenick – dort gibts neben Informationen zur aktuellen Lage auch die Angelkarten und natürlich alles was man zum Angeln braucht.
Adresse: Berliner Str. 23, 16792 Zehdenick; Telefon +49 (0) 3307 301556

Touristenfischereischein MVP